Ab dem 15. Januar 2020 werden die Jahres- bzw. Halbjahres-Mitgliedsbeiträge unserer Mitglieder eingezogen bzw. die Rechnungen für die Mitglieder, welche überweisen, verschickt.
Hier gibt es einiges zu beachten.
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Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Kontodeckung! Etwaige Rücklastschriftgebühren des kontoführenden Instituts führen nicht nur zu einem Mehraufwand, sondern auch zu zusätzlichen Kosten - diese müssen wir bei den Mitgliedern nacherheben!
- Der in 2019 zuletzt ausgestellte Mitgliedsausweis bleibt weiterhin gültig! Dies setzt natürlich die Zahlung des Mitgliedsbeitrages 2020 voraus.
- Neue Mitgliedsausweise werden ab dem 01.01.2020 nur noch an neue (passive) Mitglieder ausgegeben, die dann ebenfalls bis auf weiteres Gültigkeit behalten. Der aufgedruckte
Gültigkeitszusatz "Gültig bis..." fällt ersatzlos weg.
- Verlorengegangene Mitgliedausweise sind dem Verein unverzüglich zu melden.
- Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die bekannten Adressen bzw. Telefonnummern, die Sie hier finden können.